Fraunhofer Cluster of Excellence for Immune-Mediated Diseases CIMD
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen gelten für Online-Veranstaltungen (nachfolgend auch »Veranstaltung«), die von der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Hansastraße 27 c, 80686 München, Registergericht: Amtsgericht München, Vereinsregister-Nr. VR 446, bzw. seiner Institute oder Forschungseinrichtungen (nachfolgend »Fraunhofer«) durchgeführt werden. Sie regeln die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer solchen Veranstaltung durch den Vertragspartner (nachfolgend »Teilnehmer«).
(2) Online-Veranstaltungen sind digitale Veranstaltungen, deren Teilnahme ausschließlich mittels eines Endgeräts über das Internet erfolgt.
(3) Institute und Forschungseinrichtungen von Fraunhofer sind rechtlich unselbständige Einrichtungen von Fraunhofer. Die Veranstaltungen eines Institutes oder einer Forschungseinrichtung gelten daher als Veranstaltungen von Fraunhofer. Sämtliche der in diesen Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen geregelten Rechte und Pflichten bestehen daher für und gegen Fraunhofer. Erklärungen eines Institutes oder einer Forschungseinrichtung von Fraunhofer sind Fraunhofer zuzurechnen. Ansprechpartner bei Veranstaltungen eines Institutes bleibt jedoch das Institut selbst (nachfolgend »Veranstalter«).
(4) Diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen gelten ausschließlich, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen nicht ausdrücklich anders geregelt. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bestimmungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Fraunhofer diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
(5) Soweit für die technische Durchführung der Veranstaltung ein Vertragsverhältnis mit einem Dritten erforderlich ist (z. B. Registrierung und/oder Nutzerkonto bei Online-Diensteanbieter), sind zusätzlich die jeweiligen Nutzungsbedingungen und/oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Dritten zu berücksichtigen. Soweit es sich um Leistungen des Dritten handelt, wird Fraunhofer nicht Vertragspartner.
(6) Die Vertragssprache ist deutsch.
2. Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieser Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen ist die Teilnahme an einer Veranstaltung durch den Teilnehmer, die Durchführung der Veranstaltung sowie die Erbringung etwaiger veranstaltungsbegleitender Dienstleistungen durch den Veranstalter.
(2) Inhalt, Ablauf und sonstige Angaben zu einer Veranstaltung ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung (vgl. Ziffer 7).
3. Anmeldung; Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung für eine Veranstaltung kann mittels über hierfür von Fraunhofer oder dem Veranstalter verwendete Webseiten oder bereit gestellter Anmeldeformulare erfolgen.
(2) Soweit im Einzelfall nicht anders geregelt, gibt der Teilnehmer mit dem Ausfüllen und Absenden des bereit gestellten Anmeldeformulars ein Angebot zur Teilnahme an der Veranstaltung ab. Ein Vertrag über die Teilnahme kommt mit der Annahme dieses Angebotes durch den Veranstalter zustande. Die Annahme erfolgt durch eine Anmeldebestätigung, die per E-Mail oder Post zugesendet wird.
(3) Bei einer Online-Anmeldung erhält der Teilnehmer eine automatisierte Bestätigung per E-Mail, dass seine Anmeldung eingegangen ist. Diese E-Mail stellt noch keine Annahme im Sinne von Absatz 2 dar.
(4) Anmeldebestätigungen sind grundsätzlich verbindlich und berechtigen den Teilnehmer zur Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung. Ein Anspruch auf Teilnahme an bestimmten Programmteilen besteht nur, sofern diese zuvor ausdrücklich gebucht wurden. Dies gilt insbesondere für Programmteile mit begrenzter Teilnehmerzahl.
4. Technische Voraussetzungen, Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
(1) Für die Teilnahme an einer Online-Veranstaltung ist eine Internetverbindung, ein Endgerät samt entsprechenden gängigen Webbrowser oder ggf. weiterer Software (jeweils dem Stand der Technik entsprechend) erforderlich. Die genauen technischen Anforderungen zur Teilnahme kann der Teilnehmer der Veranstaltungsbeschreibung des Veranstalters entnehmen oder werden dem Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail übermittelt.
(2) Der Teilnehmer ist für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen selbst verantwortlich. Sofern der Teilnehmer die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt oder es während der Online-Veranstaltung zu technischen Störungen kommt, die von dem Teilnehmer zu vertreten sind, entbindet das den Teilnehmer nicht von einer etwaigen Zahlungspflicht.
5. Registrierung, Verfügbarkeit
(1) Sofern für die Teilnahme an der Online-Veranstaltung eine gesonderte Registrierung erforderlich ist, wird der Veranstalter den Teilnehmer darüber entsprechend rechtzeitig vor der Veranstaltung informieren.
(2) Erhält der Teilnehmer zur Teilnahme an der Online-Veranstaltung Zugangsdaten, darf der Teilnehmer diese Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Veranstalter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung der Zugangsdaten durch Dritte bestehen.
(3) Der Veranstalter behält sich bei unentgeltlicher Teilnahme an Online-Veranstaltungen vor, den Zugang zu der Veranstaltung gegebenenfalls nur vorübergehend und/oder für Teile der Online-Veranstaltung zu verweigern, sofern die technischen Kapazitäten dies erfordern.
(4) Online-Veranstaltungen sind grundsätzlich nur zum vorgesehenen Termin in Echtzeit verfügbar und können nicht nachträglich abgerufen werden.
6. Vertragsinformationen
(1) Sie können diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen für Online-Veranstaltungen hier abrufen, speichern und ausdrucken. Wir speichern den Vertragstext (Vertragsinformationen und Teilnahmebedingungen). Ihre Vertragsinformationen (gebuchte Veranstaltung; Teilnehmer, ggf. Teilnahmegebühr) können Sie Ihrer Anmeldebestätigung entnehmen. Ihre Vertragsinformationen sind nicht online abrufbar.
7. Veranstaltungsbeschreibung
(1) Inhalt, Ablauf und sonstige Angaben zu einer Veranstaltung ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung des Veranstalters.
(2) Änderungen im Programmablauf und/oder inhaltliche Programmänderungen aus wichtigem Grund bleiben vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich, Änderungen rechtzeitig per E-Mail oder auf der entsprechenden offiziellen Webseite zu der Veranstaltung oder des Instituts mitzuteilen.
8. Teilnahmegebühr; Fälligkeit, Minderung
(1) Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist der Teilnehmer verpflichtet, die vereinbarte Teilnahmegebühr zu zahlen. Die Höhe der Teilnahmegebühr ergibt sich aus der Veranstaltungsbeschreibung.
(2) Die Teilnahmegebühr ist im Voraus gemäß den angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zu leisten. Die Teilnahmegebühr ist spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungszugang auf das in der Rechnung genannte Konto zu zahlen. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs auf dem Konto des Veranstalters.
(3) Mit der Teilnahmegebühr wird die Teilnahme am Veranstaltungsprogramm abgegolten.
(4) Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Fraunhofer ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, von Fraunhofer nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von Fraunhofer steht.
(5) Der Teilnehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(6) Änderungen im Programmablauf oder inhaltliche Programmänderungen aus wichtigem Grund berechtigen nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr.
9. Widerrufsrecht
Sind Sie Verbraucher steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das wir Sie im Folgenden informieren. Verbraucher ist, wer ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).